Garantie

Übersicht
  • Vanpowers-Fahrräder verfügen über eine eingeschränkte Garantie von bis zu 6 Jahren ab dem Datum, an dem der Kunde das Fahrrad erhält. Diese Garantie gilt weiterhin, wenn das Fahrrad an einen anderen Besitzer übergeben wird.
  • Garantieansprüche müssen direkt an Vanpowers gerichtet werden. Alle Reparaturen während der Garantiezeit müssen von Vanpowers durchgeführt oder im Voraus von Vanpowers genehmigt werden. Andernfalls hat Vanpowers das Recht, den Garantieanspruch abzulehnen.

Teile, die von der Garantie abgedeckt sind

Teil Garantiezeitraum
Frame 6 Jahre
Vorderradgabel 2 Jahre
Kettenrad 1 Jahr
Lenker 1 Jahr
Sitzrohr 1 Jahr
Kette 1 Jahr
Umwerfer 1 Jahr
Mechanische Scheibenbremsen 1 Jahr
Griffe 1 Jahr
Batterie 2 Jahre oder 600 Lade-Entlade-Zyklen
Controller 2 Jahre
Reifen 1 Jahr
Pedal 1 Jahr
Ständer 1 Jahr
Tretlager 1 Jahr
Bremshebel 1 Jahr
Sattel 1 Jahr
Motor 2 Jahre
Sensor 2 Jahre
Gashebel 1 Jahr
Licht 1 Jahr
Anzeige 1 Jahr
Felgen 1 Jahr
Ladegerät 1 Jahr
Kotflügel 1 Jahr

Richtlinien und Ausnahmen zur eingeschränkten Garantie

  • Wenn während der Garantiezeit Kernteile kaputt gehen, stellen wir Ihnen kostenlos ein neues Fahrrad zur Verfügung. Sollten nicht zum Lieferumfang gehörende Teile, die unter die Garantie fallen, beschädigt sein, versenden wir die Ersatzteile kostenlos, inklusive Versand. Nach Ablauf der Garantie müssen Kunden etwaige Ersatzteile/Zubehör selbst kaufen und die Versandkosten bezahlen.
  • Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verbrauchsmaterialien; alle nicht originalen oder nicht autorisierten Teile; alle abgedeckten Teile, die normalem Verschleiß ausgesetzt waren; oder jedes abgedeckte Teil, das durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, höhere Gewalt, Unfall, Diebstahl, vorsätzliche Zerstörung, Missbrauch, Vernachlässigung, Missbrauch, Veränderung, Modifikation, unsachgemäße Montage, Benutzerfehler, Wasserschaden, extremes Fahren, Stuntfahren oder unsachgemäße/unautorisierte Wartung und Instandhaltung.
  • Bei Batterien deckt die Garantie keine Schäden ab, die durch unsachgemäße Verwendung des Ladegeräts, unsachgemäße Wartung oder anderen Missbrauch, normale Abnutzung oder Wasserschäden verursacht wurden (Batterien sollten in einer trockenen Umgebung mit einer relativen Luftfeuchtigkeit von weniger als 85 %), oder unsachgemäße Lagerung (die Lagertemperatur der Batterie sollte möglichst bei 20–35 °C liegen).
  • Verschlissene Teile (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Reifen, Schläuche, Bremsbeläge, Teile mit Aufhängung und Kabel) fallen nicht unter die Garantie. Bei Bedarf bieten wir weiterhin Unterstützung mit diesen Teilen zu einem angemessenen Preis an.